Weitere Informationen
Alle aufgelisteten Preise beziehen sich auf ein Doppelzimmer. Im Falle der Belegung eines Einzelzimmers erhöhen sich die Kosten um 2,00 Euro pro Tag.
Bei ausschließlicher Ernährung inkl. Flüssigkeit mit Sondenkost beträgt der tägliche Verpflegungsatz zwei Drittel des Verpflegungsentgeltes, also 14,39 Euro.
Bei Abwesenheit bis zu drei Tagen werden die vollen Sätze berechnet. Bei Abwesenheit längerer Dauer stellen wir den Investitionskostenanteil zu 100 Prozent und Unterkunft, Verpflegung, Pflegeleistung, Ausbildungsumlage und die Umlage PflBG zu 75 Prozent ab dem vierten Tag der Abwesenheit in Rechnung.
Hinweis für Privatversicherte: Der Zuschlag gemäß §§ 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) beträgt monatlich 215,36 Euro.
Ist die Summe Ihres persönlichen Einkommens geringer als die monatliche Restfinanzierung von ~ 4.514 Euro im Einzelzimmer und ~ 4.454 Euro im Doppelzimmer (Pflegerad 2 bis 5), sollten Sie beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Kosten stellen.
Je nach Verweildauer in einer vollstationären Einrichtung zahlt die Pflegekasse zusätzlich folgende Leistungszuschläge nach SGB XI §43c:
bis 12 Monate: 348,51 Euro; 13 bis 24 Monate: 697,02 Euro; 25 bis 36 Monate: 1.161,70 Euro; über 36 Monate: 1.742,54 Euro
Unter bestimmten Voraussetzungen wird Pflegewohngeld durch den Rhein-Kreis Neuss gewährt. Zur Zeit werden für ein Doppelzimmer maximal 619,96 Euro und für ein Einzelzimmer 680,80 Euro gezahlt. Liegen die Voraussetzungen vor, übernimmt das Sozialamt auch weitere, nicht anderweitig gedeckte, Kosten. Bitte beachten Sie, dass das Sozialamt erst ab dem Tag der Antragstellung die Kosten trägt.